Wir sorgen dafür, dass der Posaunenchor Zell-Aichelberg auch morgen noch spielt: mit Instrumenten, Noten und Nachwuchsförderung für Jung und Alt.
Der Förderverein Posaunenchor Zell-Aichelberg e. V. wurde gegründet, um den Posaunenchor bei allem zu unterstützen, was gute Musik braucht: Instrumente, Noten, Fahrten zu Auftritten und die Ausbildung des musikalischen Nachwuchses.
Als eingetragener, gemeinnütziger Verein leben wir von der Unterstützung durch Mitglieder, Spenderinnen und Spender aus Zell und Aichelberg und der ganzen Umgebung.
„Der Posaunenchor ist mir ein wichtiges Stück Heimat in meiner Kirche.“ Ulrich Fischer, Landesobmann der Badischen Posaunenarbeit
Als Mitglied oder Spender helfen Sie ganz konkret: Jeder Beitrag fließt in den Erhalt und die Weiterentwicklung des Posaunenchors.
Instrumente und Unterricht für den musikalischen Nachwuchs im Chor.
Notenmaterial, Pflege und Ersatz von Instrumenten und Zubehör.
Organisation und Equipment für Auftritte in und um Aichelberg und Zell.
Vereinsleben, gemeinsame Ausflüge und ein starkes Miteinander - verbunden in Glaube und Musik.
Der Klang des Posaunenchors bleibt dem Dorf erhalten – im Gottesdienst, auf dem Weihnachtsmarkt, bei Hochzeiten, Beerdigungen und vielem mehr.
Mitgliedsbeitrag ab 10 € im Jahr
Ob als Mitglied, mit einer Einzelspende oder als Sponsor eines Instruments – jede Unterstützung hilft dem Posaunenchor Zell-Aichelberg, weiterzuspielen.
QR-Code mit der Banking-App scannen & Überweisung wird vorausgefüllt (10 €, in der App änderbar)
Ihre Spenden können Sie steuerlich geltend machen. Bis 200 Euro reicht dazu der Kontoauszug. Darüber hinaus stellt der Förderverein gern eine Spendenbescheinigung aus. Geben Sie dazu im Verwendungszweck bitte zusätzlich Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse an.
Füllen Sie die Felder aus – daraus wird direkt Ihr persönlicher Aufnahmeantrag als PDF. Nur noch ausdrucken, unterschreiben und an uns senden.
Lieber von Hand ausfüllen? Leeren Antrag als PDF herunterladen
Das PDF wurde gerade heruntergeladen. Nur noch ausdrucken, unterschreiben und postalisch oder per E-Mail an uns senden – dann ist die Mitgliedschaft so gut wie perfekt.
für den Förderverein Posaunenchor Zell-Aichelberg
1.1 Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Posaunenarbeit in der evangelischen Kirchengemeinde Zell unter Aichelberg“. Kurzbezeichnung „Förderverein Posaunenchor Zell-Aichelberg“. Im Folgenden „Verein“ genannt.
1.2 Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen werden. Mit der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.
1.3 Sitz des Vereins ist 73119 Zell u.A.
1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Kunst und Kultur, insbesondere von kirchlicher und weltlicher Musik. Dies geschieht durch die Förderung der Arbeit des evangelischen Posaunenchores Zell - Aichelberg als Institution der evangelischen Kirchengemeinde Zell unter Aichelberg.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung und zwar durch
Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an den evangelischen Posaunenchor Zell - Aichelberg, aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst z.B. die Kosten für Instrumente, Noten, Probenwochenenden, Arbeitseinsätze bei Veranstaltungen, Familientage, Jungbläserarbeit, Chorleiter- und Übungsleitervergütung/en sowie sonstige musikalische Aktivitäten übernimmt und trägt.
2.2 Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche, angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen.
3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des in § 2 Absatz 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecks des Posaunenchores Zell - Aichelberg als rechtlich unselbständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in deren Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 Kirchenverfassungsgesetz - KVG) verwendet.
3.2 Der Verein ist selbstlos und unpolitisch tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3 Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4.1 Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und aktive (musizierende) Mitglieder des evangelischen Posaunenchors Zell-Aichelberg.
4.2 Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen (Beiträge etc.) an.
4.3 Der schriftliche Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend.
4.4 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung der Mitgliedschaft, durch den Tod des Mitgliedes oder den Verlust von Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Bei aktiven Mitgliedern durch die Beendigung der aktiven Mitwirkung im Posaunenchor Zell-Aichelberg.
4.5 Der Austritt ist durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zu erklären. Kündigungen werden zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam.
4.6 Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter einer Fristsetzung von 2 Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
4.7 Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge säumig ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Über die Streichung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
4.8 Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen oder Forderungen aus Finanzierungen (z. B. Musikinstrument) bleibt hiervon unberührt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
4.9 Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck (gemäß § 2 dieser Satzung) - auch in der Öffentlichkeit - nachhaltig und in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und die Beschlüsse der Organe des Vereins durchzuführen.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag als regelmäßiger Jahresbeitrag erhoben. Über dessen Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Er ist unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme fällig.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
7.1 Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
7.2 Einmal jährlich, möglichst im ersten Halbjahr, findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangt wird.
7.3 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter/von der Versammlungsleiterin und dem Protokollführer/der Protokollführerin zu unterzeichnen ist. Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin ist der/die 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der/die 2. Vorsitzende. Das Protokoll wird von einem Vorstandsmitglied geführt.
7.4.1 Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail an die letzte bekannte Adresse.
7.4.2 Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
7.4.3 Jedes Mitglied kann beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand mit Namensnennung eingereicht werden. Über die Tagesordnung beschließt letztlich die Mitgliederversammlung.
7.5.1 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
7.5.2 Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem anderen Vereinsmitglied oder einem Wahlausschuss übertragen werden.
7.5.3 In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Stimme.
7.5.4 Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist jedoch erforderlich für:
7.5.5 Für Wahlen gelten die Bestimmungen über die Beschlussfassung entsprechend.
8.1 Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassenführer/der Kassenführerin.
8.2 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
8.3 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Vereins. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des Vorstands und bis zum Antritt des Vorstands im Amt.
8.4 Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
8.5 Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn, nach ordnungsgemäßer Einladung, mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
8.6 Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden unterzeichnet.
8.7 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, ist der Vorstand berechtigt, für die restliche Amtsdauer des/der Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied zu bestellen.
8.8 Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.
8.9 Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:
9.1 Der Kassenführer/die Kassenführerin hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gründungsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr und endet zum 31.12. des Gründungsjahres.
9.2 Die Jahresabrechnung wird von einem Kassenprüfer/einer Kassenprüferin geprüft, der/die von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Für dessen/deren Wahl, Wählbarkeit und Amtsdauer gelten die Bestimmungen für Vorstandsmitglieder entsprechend.
9.3 Mitglieder des Vorstandes sind von der Wahl als Kassenprüfer/Kassenprüferin ausgeschlossen.
9.4 Die geprüfte Jahresabrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Durchführung von Veranstaltungen (Auftritte, Konzerte u.a.) im Namen des Vereins ist die Einwilligung des Vorstandes nötig.
Inhalt, Umfang und Ausgestaltung der Posaunenarbeit obliegt ausschließlich dem Posaunenchor.
11.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
11.2 Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vorstand mehrheitlich beschlossen hat.
11.3 Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Erweist sich die Mitgliederversammlung als beschlussunfähig, so ist unter Wahrung der Vorschriften in § 7 zu einer erneuten Mitgliederversammlung einzuladen, die in jedem Fall beschlussfähig ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.
11.4 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die evangelische Kirchengemeinde Zell unter Aichelberg, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Musik und Bläserausbildung im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
11.5 Die Mitgliederversammlung benennt einen Liquidator/eine Liquidatorin.
Stand: 04. März 2026
für die Website und die Mitglieder des Fördervereins Posaunenchor Zell-Aichelberg e. V.
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl bei der Nutzung der Website als auch im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft. Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass wir Sie zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten über Art und Umfang der Verarbeitung und zu Ihren Rechten informieren müssen.
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Förderverein Posaunenchor Zell – Aichelberg e.V., vertreten durch den Vorstand. Die Kontaktdaten des Vorstands finden Sie unter: https://foerderverein-posaunenchor-zell-aichelberg.de/#kontakt
Diese Website ist eine reine HTML-Datei ohne eigenes Server-Backend. Es werden keine Cookies gesetzt, keine Analyse- oder Tracking-Dienste eingebunden und keine Nutzungsprofile erstellt.
Diese Website wird gehostet bei:
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur
Beim Aufruf dieser Website verarbeitet der Hosting-Anbieter automatisch technische Informationen, die Ihr Browser übermittelt (z. B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Datei, Browsertyp). Dies ist technisch notwendig, um die Website ausliefern zu können.
Alle auf dieser Seite verwendeten Schriftarten sind fest in die Seite eingebettet und werden nicht von externen Servern (z. B. Google Fonts) nachgeladen. Es findet dadurch keine Übertragung Ihrer IP-Adresse an Dritte durch Schriftarten statt.
Für die Erstellung des Mitgliedsantrags als PDF wird die JavaScript-Bibliothek "pdf-lib" von einem externen Content-Delivery-Network (cdnjs.cloudflare.com) nachgeladen. Dabei wird Ihre IP-Adresse an diesen Anbieter übermittelt. Die Bibliothek selbst führt die PDF-Erstellung anschließend lokal in Ihrem Browser aus.
Wenn Sie uns postalisch oder per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (u. a. Name, Kontaktdaten, Nachricht) zur Bearbeitung Ihres Anliegens auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO.
Die Angaben, die Sie im Formular "Mitglied werden" machen, werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet, um daraus ein ausfüllbares PDF-Dokument zu erzeugen. Es findet keine Übertragung dieser Daten an uns oder an einen Server statt. Erst wenn Sie das erzeugte PDF ausdrucken, unterschreiben und postalisch oder per E-Mail an uns senden, erhalten wir Ihre Angaben – dann gelten die üblichen Regeln für Post- bzw. E-Mail-Korrespondenz. Die anschließende Verarbeitung Ihrer Daten (Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung, Vereinskommunikation) erfolgt auf Grundlage von § 3 unserer Satzung bzw. Ihrer Einwilligung im Formular.
Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gem. Art. 6 Abs. 1 (b) DS-GVO zweckbestimmt, weil dies für die Organisation und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses gemäß unserer Satzung erforderlich ist. Zweckbestimmt ist dabei alles, was zur Erfüllung des Vereinszweckes und der damit verbundenen Aufgaben erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Aufnahme in den Verein nicht möglich.
Zu den unter 8.1 aufgeführten erforderlichen Zwecken erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten, die Sie uns im Aufnahmeformular bereitgestellt haben:
Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation betrauten Mitglieder des Vereins weitergegeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist.
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der Vereinsaufgaben oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere:
Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen etwas anderes bestimmen.
In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung schränken wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein, indem wir z. B. Ihre Adresse aus dem E-Mail-Verteiler entfernen und Zugriffsberechtigungen einschränken.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach steuerrechtlichen Vorschriften) entgegenstehen.
Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen können Fotos angefertigt und veröffentlicht werden (Website des Posaunenchors, Presse etc.). Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer erteilten Einwilligung oder einer gesetzlichen Erlaubnis.
Der auf der Seite angezeigte QR-Code (GiroCode) enthält ausschließlich unsere Bankverbindung und wird lokal aus diesen Daten erzeugt. Beim Scannen findet keine Verbindung zwischen Ihrem Gerät und uns oder Dritten statt; die eigentliche Überweisung nehmen Sie über Ihre eigene Banking-App vor, wofür die Datenschutzbestimmungen Ihrer Bank gelten.
Ihnen stehen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
Soweit wir die Verarbeitung personenbezogener Daten auf eine Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen, können Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben und der weiteren Verarbeitung entgegenstehen. Bitte teilen Sie uns diese Gründe mit Ihrem Widerspruch mit. Wir prüfen den Sachverhalt und werden die Verarbeitung entweder einstellen oder anpassen oder Ihnen die Gründe mitteilen, aus denen wir die Verarbeitung fortführen.
Wenden Sie sich dazu gerne an den Vorstand (Kontaktdaten siehe Fußzeile dieser Seite).
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verein seinen Sitz hat:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart.
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, sobald sich die Website oder die rechtlichen Vorgaben ändern.
Stand: 03.08.2026
Angaben gemäß § 5 DDG
Förderverein Posaunenchor Zell-Aichelberg e. V.
Teckstr. 22
73119 Zell u. A.
Svea Flosbach (1. Vorstand)
Michael Holl (2. Vorstand)
E-Mail: info@foerderverein-posaunenchor-zell-aichelberg.de
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Registernummer: VR 723241
Svea Flosbach
Teckstr. 22
73119 Zell u. A.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Stand: 03.08.2026